Unsere Leistungen der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen erbringen wir für Sie
in Vollbetreuung. Hierzu gehören:
1. Vollbetreuung Normallohnabrechnung (inkludierte Leistungen - 11,25 EUR netto pro MA/Monat)
- Firmeneinrichtung
- monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- ELStAM-Verfahren
- elektronisches Meldewesen
- Bescheinigungswesen
- Buchungsbelege
- Zahlungsliste
- elektronischer Datenträger
- Lohnsteuermeldung
- Lohnjournal
- elektronische Lohnsteuerbescheinigung/ jährlich bzw. Austritt
- Jahreslohnkonto
- DEÜV- Jahresmeldung
- Beitragsabrechnungen
- Betragsnachweise
- Personalkostenliste
- Berufsgenossenschaftsliste/ jährlich
- Personalaktenverwaltung
- elektronisches Archiv
- Datensicherheit nach der DSGVO und nach dem BDSG
- hohe Fachkompetenz, Termintreue und Seriosität
- über 33 Jahre Firmenerfahrung
Spezialisiert haben wir uns von Beginn unseres Wirkens auf die monatlichen Baulohnabrechnungen und dem damit einhergehenden Umgang mit den
Zusatzkassensystemen.
2. Baulohnabrechnung (inkludierte Leistungen - 12,70 EUR netto pro MA/Monat)
- Sozialkassenverfahren
- MWG + ZWG
- Berechnung Saison-Kurzarbeitsgeld
- Urlaubs- / Lohnausgleichs-verfahren/auch Nebengewerbe
- Führung Urlaubsgeldkonto
- Kalendarische Erfassung
-
inkl. Leistungen unter Punkt 1
3. Auskunfts- und Bearbeitungsanfragen nach der DSGVO
- Datenprotokollierung
- Auskunftsrecht
- Verarbeitungstätigkeiten
- Datenübertragung
- Datensperrung
- Datenlöschung
4. Beratungsleistungen (75,00 EUR netto pro Stunde)
- Festanstellungen
- Teilzeitbeschäftigung
- Minijobs
- kurzfristig Beschäftigte
- sozialversicherungsrechtlicher Status
- Netto-Brutto-Rechnungen
- Sachbezüge
- PKW- Nutzung
5. Betriebsprüfung
- auf Wunsch in unserem Hause (Zustimmung der Prüfeinrichtung vorausgesetzt)
- fachliche Begleitung durch die gesamte Betriebsprüfung
-
aufwandsbezogenes Honorar
6.
Einmalhonorar
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Anzeige gemäß § 6 StDÜV und SV = 12,50 EUR netto pro Firma
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Aufnahme/ Abmeldung Personal = 8,50 EUR netto pro MA
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Postversand der Betriebsabrechnung nach Aufwand
7.
Zusatzleistungen nach Aufwand
Weitergehende Zusatzleistungen wie z.
B. Pandemie-KUG, Hilfestellung in Sachen IfSG,
Anträge KUG/ S-KUG, Auskunftsersuchen
bei Sozialkassenträgern usw. werden nach
Aufwand gesondert berechnet.
(MA = Mitarbeiter)